Die gemeinsame Agrarpolitik GAP genannt, wurde seit ihren
Anfängen vor 50 Jahren mehrmals geändert. Damals hatten die Mitglieder der EU gerade ein Jahrzehnt der Nahrungsmittelknappheit überwunden.
Die GAP begann zunächst mit der Subventionierung der wichtigsten Agrarerzeugnisse im Interesse der Selbstversorgung. Diese hat zu erheblichen Überschüssen geführt z.B. Rindfleisch-Butterberge, Milch- und Weinseen waren die Folge .
Garantiepreise und Garantieabnahmen führten zu dieser Entwicklung. EU Landwirte bekamen für ihre Produkte eine
Abnahmegarantie zu bestimmten Garantiepreisen. Auch wenn eine Überproduktion erfolgte, die EU legte diese Produkte auf Lager oder vernichtete sie.
In der heutigen GAP haben sich zunehmend Direktzahlungen
an Landwirtschaftsbetriebe als bestes Mittel für angemessene
Agrareinkommen, Nahrungsmittelsicherheit und Qualität sowie eine ökologisch tragbare Erzeugung durchgesetzt.
1988 entfielen auf die Agrarpolitik noch 68 % des EU Haushaltes.
Durch die Beschränkung der Agrarausgaben und die Erweiterung anderer Bereiche der EU Politik beträgt der Anteil heute nur noch 40 % an dem EU Handel.
Diese Verringerung wurde durch die Direktzahlungen an die Landwirtschaftsbetriebe erreicht. Somit wird die Schlüsselrolle der Landwirte bei der Verbesserung der Qualität , der Erhaltung der Landschaftspflege und der Dynamik der ländlichen Wirtschaft durch die Direktzahlungen unterstützt. Es wird gewährleistet, dass die
Haushaltsmittel dort, wo sie am meisten gebraucht werden auch zum Einsatz kommen. Außerdem gewährleisten sie dem Verbraucher sichere Nahrungsmittel zu angemessenen Preisen und den EU Steuerzahlern ein gutes Preis-Leistungsverhältnis.
Durch die Modernisierung der Landwirtschaft und die ansteigende Bedeutung des Dienstleistungssektors in der Wirtschaft der EU ist der Beschäftigungsanteil in der Landwirtschaft auf 4% gegenüber 20% vor 50 Jahren zurückgegangen. Nahezu 7 Millionen Menschen arbeiten in der Landwirtschaft und über 40% der Fläche der EU wird
landwirtschaftlich genutzt. Das Überleben der ländlichen
Wirtschaft ist nicht mehr gesichert.
In der Agenda 2000 wurden weitere Entwicklungen berücksichtigt.
Intensivere Bewirtschaftungsmethoden geben zu der Sorge Anlass, dass Umwelt und Tierschutz nicht die nötige Beachtung finden. Rinderwahnsinn, Dioxin in der Milch,
künstliche Hormone im Fleisch und andere Lebensmittelskandale lassen vermuten, dass die intensive
Wirtschaftsweise verantwortlich dafür sind. Gefordert wird
umweltgerechte Produktionsmethoden, hoher Tierschutzstandard, Sicherheit und Qualität der Nahrungsmittel. Mitte 2003 wurden bedeutende Reformschritte beschlossen mit den größten Änderungen in der GAP seit 1954.
Die Produktionsbeihilfen wurden zugunsten von Direktzahlungen an die Landwirte stark reduziert. Die Förderung ist auch an die Einhaltung verbindlicher Normen wie Umwelt und Tierschutz, Nahrungsmittelhygiene und Landschaftspflege gekoppelt. Die Reformen sind auch dazu bestimmt, die GAP mit den einschlägigen Regeln der Welthandelsorganisation in Einklang zu bringen. Die EU möchte den Vorwurf widerlegen ihre Agrarpolitik verfälsche den Welthandel durch Exportsubventionen für überschüssige Nahrungsmittel. Die EU importiert bereits jetzt die meisten Nahrungsmittel weltweit und aus Entwicklungsländern.
Im März 2004 erfolgt die Erweiterung von 15 auf 25 Mitgliedstaaten, d.h. die Landwirtschaftsbetriebe werden sich mehr als verdoppeln. Vieles wurde bereits unternommen, um die Landwirte in den neuen Mitgliedsländern auf das Wirtschaftsleben der EU vorzubereiten. Erhebliche Gelder zur Modernisierung der Betriebe,
zur Verarbeitungs und Vermarktungsstruktur sowie zur Förderung umweltgerechter Wirtschaftsmethoden bereitgestellt.
Nach dem Beitritt erhalten die neuen Mitglieder weitere Fördermittel von 5,8 Mrd. Euro für Maßnahmen, die auf die Bedürfnisse ihrer Landwirtschaft zugeschnitten sind. Die finanziellen Hilfsprogramme sind auf 3 Jahre ausgelegt.
Verschiedene Maßnahmen der GAP Reform müssen den besonderen Verhältnissen der neuen Mitgliedstaaten angepasst werden. Da keine Bezugszahlungen an die Erzeugerbetriebe vorliegen, werden diese nach der bewirtschafteten Fläche bemessen. Damit wird die gängige Prämienpraxis belohnt, die große Betriebe und
Produktionsmenge fördert, während der kleine bäuerliche Betrieb in der Existenz bedroht wird.
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