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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Einteilung der gewerbe


1. Finanz
2. Reform

3.1 Anmeldungsgewerbe: r / 3.1.1 freie Gewerbe:

es ist kein Befähigungsnachweis zu erbringen. Sind in der Gewerbeordnung nicht ausdrücklich angeführt.

3.1.2 Handwerke:

Befähigungsnachweis ist die Meisterprüfung einschließlich der Unternehmensprüfung oder der Abschluss einer Uni oder berufsbildenden höheren Schule und eine mehrjährige fachliche Tätigkeit vorgeschrieben ist.

3.1.3 Nicht bewilligungsplichtige gebundene Gewerbe:

Befähigungsnachweis anderer Art vorgeschrieben.

3.2 Bewilligungsplichtige gebundene Gewerbe:

Die aus öffentlichen Rücksichten erst nach Erlangung einer Bewilligung ausgeübt werden dürfen.

3.3 Industriebetrieb:

Kein Befähigungsnachweis erforderlich, außer bei gebundenen Gewerbe => kann vom Geschäftführer erbracht werden.

 
 

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