3.1 Anmeldungsgewerbe:
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3.1.1 freie Gewerbe:
es ist kein Befähigungsnachweis zu erbringen. Sind in der Gewerbeordnung nicht ausdrücklich angeführt.
3.1.2 Handwerke:
Befähigungsnachweis ist die Meisterprüfung einschließlich der Unternehmensprüfung oder der Abschluss einer Uni oder berufsbildenden höheren Schule und eine mehrjährige fachliche Tätigkeit vorgeschrieben ist.
3.1.3 Nicht bewilligungsplichtige gebundene Gewerbe:
Befähigungsnachweis anderer Art vorgeschrieben.
3.2 Bewilligungsplichtige gebundene Gewerbe:
Die aus öffentlichen Rücksichten erst nach Erlangung einer Bewilligung ausgeübt werden dürfen.
3.3 Industriebetrieb:
Kein Befähigungsnachweis erforderlich, außer bei gebundenen Gewerbe => kann vom Geschäftführer erbracht werden.
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