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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Eigentliches und uneigentliches gemeinschaftsrecht


1. Finanz
2. Reform

Unter eigentlichem Gemeinschaftsrecht versteht man alle Normen des primären und sekundären Gemeinschaftsrechts. Unter uneigentlichem Gemeinschaftsrecht kann man aber Verschiedenes verstehen, zumal die Begriffe in diesem Bereich noch nicht endgültig fixiert sind und daher von der Wissenschaft auch verschieden verwendet werden können

 
 

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