Von der EU werden vor allem in folgenden Bereichen wirtschaftspolitische Schwerpunkte gesetzt:
Forschung und Entwicklung
Klein- und Mittelunternehmen
Regionalfördergebiete
Umweltschutz
3.1.1 Forschung und Entwicklung
Zunächst unabhängig von der Unternehmensgröße sind Investitionen in Forschung und Entwicklung wesentlich. Dabei wird zwischen
industrieller Grundlagenforschung und
angewandter Forschung und Entwicklung
unterschieden.
Die förderbaren Investitionen für die industrielle Grundlagenforschung umfassen
die Durchführung von Studien
wissenschaftliches Personal
Forschungsaufträge an Dritte, Kooperationen Wissenschaft und Wirtschaft
Versuchsmaterialien und Testserien
Investitionen in die Forschungsinfrastruktur
Zu den förderbaren Investitionen unter dem Aspekt der angewandten Forschung und Entwicklung zählen insbesondere:
Forschungspersonal
Forschungsaufträge an Dritte
materielle Forschungsinvestitionen
Aufwendungen für Versuchsprozesse
Prototypentwicklung
Durchführung von Versuchs- und Testserien
Erarbeitung von Produktionsparametern
Reine kapazitätserweiternde Investitionen, Modernisierungsinvestitionen nach dem Stand der Technik oder Markterschließungsinvestitionen sind von dieser Förderkategorie ausgeschlossen.
3.1.2 Klein- und Mittelunternehmen
Förderbare Investitionen von Klein-und Mittelunternehmen sind alle in den jeweiligen Förderrichtlinien näher spezifizierten materiellen und immateriellen Kostenpositionen eines Projektes.
3.1.3 Regionalfördergebiete
Auch für Österreich wurden Regionalfördergebiete (nationale Wettbewerbskulisse) gemäß EU-Wettbewerbsrecht festgelegt. In diesen Gebieten kann die Investitionstätigkeit von Unternehmen daher besonders unterstützt werden. Entsprechend den jeweiligen Förderrichtlinien werden hier ebenfalls alle materiellen und immateriellen Projektskosten anerkannt. Insbesondere bei der Kombination von Förderaktionen können entsprechend hohe Regionalfördersätze (Förderintensitäten) erreicht werden. Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte gelten in jedem Fall die für den Forschungs- und Entwicklungsbereich spezifizierten - und unter Umständen niedrigeren - Förderintensitäten.
3.1.4 Umweltschutz
Die EU trägt dem Grundsatz der Erhaltung eines ökologisch intakten Lebensraumes Rechnung, indem sie Umweltschutzinvestitionen von Unternehmen besonders fördert. Die Grundphilosophie lautet "Vermeiden vor Verwerten vor Entsorgen".
Förderbare Investitionen sind:
Maßnahmen zur Luftreinhaltung
Maßnahmen gegen betriebliche Lärmbelästigungen
Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung von Abfällen und Problemstoffen
betriebliche Abwassermaßnahmen
3.1.5 Internationalisierung
Über die erwähnten Schwerpunkte hinaus ist für österreichische Unternehmen der Aspekt Internationalisierung von Bedeutung. Internationalisierung heißt in diesem Zusammenhang vorrangig die Durchführung von Beteiligungsinvestitionen im Ausland.
Zu den förderbaren Investitionen zählen:
Errichtung von Produktionsniederlassungen
Errichtung von Produktions-Joint Ventures
Übernahme qualifizierter Beteiligungen an ausländischen Unternehmen
Beteiligungsinvestitionen im Ausland
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