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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die schwerpunkte nach eu-kriterien


1. Finanz
2. Reform

Von der EU werden vor allem in folgenden Bereichen wirtschaftspolitische Schwerpunkte gesetzt:

 Forschung und Entwicklung
 Klein- und Mittelunternehmen

 Regionalfördergebiete
 Umweltschutz

3.1.1 Forschung und Entwicklung

Zunächst unabhängig von der Unternehmensgröße sind Investitionen in Forschung und Entwicklung wesentlich. Dabei wird zwischen
 industrieller Grundlagenforschung und
 angewandter Forschung und Entwicklung

unterschieden.

Die förderbaren Investitionen für die industrielle Grundlagenforschung umfassen
 die Durchführung von Studien

 wissenschaftliches Personal
 Forschungsaufträge an Dritte, Kooperationen Wissenschaft und Wirtschaft
 Versuchsmaterialien und Testserien
 Investitionen in die Forschungsinfrastruktur

Zu den förderbaren Investitionen unter dem Aspekt der angewandten Forschung und Entwicklung zählen insbesondere:

 Forschungspersonal
 Forschungsaufträge an Dritte
 materielle Forschungsinvestitionen
 Aufwendungen für Versuchsprozesse

 Prototypentwicklung
 Durchführung von Versuchs- und Testserien
 Erarbeitung von Produktionsparametern

Reine kapazitätserweiternde Investitionen, Modernisierungsinvestitionen nach dem Stand der Technik oder Markterschließungsinvestitionen sind von dieser Förderkategorie ausgeschlossen.


3.1.2 Klein- und Mittelunternehmen

Förderbare Investitionen von Klein-und Mittelunternehmen sind alle in den jeweiligen Förderrichtlinien näher spezifizierten materiellen und immateriellen Kostenpositionen eines Projektes.



3.1.3 Regionalfördergebiete

Auch für Österreich wurden Regionalfördergebiete (nationale Wettbewerbskulisse) gemäß EU-Wettbewerbsrecht festgelegt. In diesen Gebieten kann die Investitionstätigkeit von Unternehmen daher besonders unterstützt werden. Entsprechend den jeweiligen Förderrichtlinien werden hier ebenfalls alle materiellen und immateriellen Projektskosten anerkannt. Insbesondere bei der Kombination von Förderaktionen können entsprechend hohe Regionalfördersätze (Förderintensitäten) erreicht werden. Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte gelten in jedem Fall die für den Forschungs- und Entwicklungsbereich spezifizierten - und unter Umständen niedrigeren - Förderintensitäten.


3.1.4 Umweltschutz

Die EU trägt dem Grundsatz der Erhaltung eines ökologisch intakten Lebensraumes Rechnung, indem sie Umweltschutzinvestitionen von Unternehmen besonders fördert. Die Grundphilosophie lautet "Vermeiden vor Verwerten vor Entsorgen".


Förderbare Investitionen sind:
 Maßnahmen zur Luftreinhaltung
 Maßnahmen gegen betriebliche Lärmbelästigungen
 Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung von Abfällen und Problemstoffen

 betriebliche Abwassermaßnahmen


3.1.5 Internationalisierung

Über die erwähnten Schwerpunkte hinaus ist für österreichische Unternehmen der Aspekt Internationalisierung von Bedeutung. Internationalisierung heißt in diesem Zusammenhang vorrangig die Durchführung von Beteiligungsinvestitionen im Ausland.

Zu den förderbaren Investitionen zählen:
 Errichtung von Produktionsniederlassungen
 Errichtung von Produktions-Joint Ventures
 Übernahme qualifizierter Beteiligungen an ausländischen Unternehmen
Beteiligungsinvestitionen im Ausland

 
 

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