Beim 3. Treffen des KSZE-Rates im Dezember 1992 in Stockholm wurde der Vergleichs- und Schiedsgerichtshof eingerichtet. Jeder Teilnehmerstaat benennt zwei Schlichter und zwei Schiedsrichter, die für sechs Jahre benannt und nicht abgewählt werden können. Diese Schlichter und Schiedsrichter bilden den Vergleichs- und Schiedsgerichtshof. Der Vergleichs- und Schiedsgerichtshof funktioniert eigentlich wie der Valetta-Mechanismus. Ein wichtiger Unterschied ist, daß diesem Gerichtshof ständig bestimmte Personen angehören, und damit der Mechanismus schneller einsatzbereit ist.
Ein weiterer Vorteil ist, daß dieses Gericht auch ohne der Zustimmung der beiden betroffenen Staaten vom Ausschuß Hoher Beamter angerufen werden kann. (Konsens minus zwei - Prinzip) (siehe Anhang, Schaubild 5)
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