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Unter Strafrecht versteht man diejenigen Rechtsvorschriften, die an eine Tat eine Be-strafung knüpfen. Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Es gilt der Grundsatz "keine Strafe ohne Ge-setz". Das Strafrecht ist wie das Zivilrecht Teil unserer Rechtsordnung und verfolgt das Ziel, das friedliche Zusammenleben der Menschen in der Gesellschaft zu regeln. Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Das Recht begangenes Unrecht zu ahnden und Strafen zu verhängen, liegt alleinig beim Staat mit seinen Gewalten. | |||
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