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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Betriebspension


1. Finanz
2. Reform

Grundlagen: Betriebspensionsgesetz BPG, Pensionskassengesetz PKG.

Zusage auf Betriebspension erfolgt
* Durch einseitige Erklärung des AG

* Arbeitsvertrag
* Disponible, fakultative BV

* KollV


Arten der Betriebspension:
* AN und AG zahlen Beiträge in eine v 7 Pensionskassen (Pensionskassenzusage)
* AG behält Teil des Entgelts des AN ein und zahlt später direkt an den AN (direkte Leistungszusage)
* Zu Gunsten des AN wird Lebensversicherung abgeschlossen (Versicherungszusage)

So Arbeitsverhältnis vor Pensionsantritt beendet wird und mind 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden, entsteht unverfallbare Anwartschaft, so keine Kündigung oder Entlassung vorliegt. Der entstehende Unverfallbarkeitsbetrag kann
* umgewandelt werden in beitragsfrei gestellte Anwartschaft
* übertragen werden in Pensionskasse des neuen AG
* durch eigene Beiträge des AN fortgeführt werden.
Der AG kann die Betriebspension widerrufen oder einschränken, wenn

* das in BV oder KollV vereinbart ist
* sich wirtschaftliche Lage so verschlechtert, dass Weiterbestand gefährdet ist
* Beratung mit Betriebsrat erfolgt.

 
 

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