Grundlagen: Betriebspensionsgesetz BPG, Pensionskassengesetz PKG.
Zusage auf Betriebspension erfolgt
* Durch einseitige Erklärung des AG
* Arbeitsvertrag
* Disponible, fakultative BV
* KollV
Arten der Betriebspension:
* AN und AG zahlen Beiträge in eine v 7 Pensionskassen (Pensionskassenzusage)
* AG behält Teil des Entgelts des AN ein und zahlt später direkt an den AN (direkte Leistungszusage)
* Zu Gunsten des AN wird Lebensversicherung abgeschlossen (Versicherungszusage)
So Arbeitsverhältnis vor Pensionsantritt beendet wird und mind 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden, entsteht unverfallbare Anwartschaft, so keine Kündigung oder Entlassung vorliegt. Der entstehende Unverfallbarkeitsbetrag kann
* umgewandelt werden in beitragsfrei gestellte Anwartschaft
* übertragen werden in Pensionskasse des neuen AG
* durch eigene Beiträge des AN fortgeführt werden.
Der AG kann die Betriebspension widerrufen oder einschränken, wenn
* das in BV oder KollV vereinbart ist
* sich wirtschaftliche Lage so verschlechtert, dass Weiterbestand gefährdet ist
* Beratung mit Betriebsrat erfolgt.
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