Die Ziele des Stabilitätsgesetzes sind folgende:
- Ein hoher Beschäftigungsstand (Vermeidung von Arbeitslosigkeit bzw. Senkung der bestehenden),
- Preisniveaustabilität (Bemühung um Vermeidung von Preisschwankungen bzw. Ermöglichung von Preissenkungen),
- Außenwirtschaftliches Gleichgewicht (ausgeglichener Austausch von Leistungen mit dem Ausland ohne Störung der Binnenkonjunktur),
- Angemessenes Wirtschaftwachstum (stetiger Anstieg des Bruttosozialprodukts und somit auch der Wohlstand der Bevölkerung)
Diese Ziele sollen gleichzeitig und langfristig verwirklicht werden.
Für die Ziele stehen folgende Stabilitätsindikatoren:
- Der Index (Preisindex) zeigt Stabilität oder Veränderungen der Währung an;
- Die Arbeitslosenquote (Anteil der registrierten Arbeitslosen an abhängigen Beschäftigten) zeigt die Höhe des Beschäftigungsgrades an;
- Die Zahlungsbilanz (Höhe der Differenz zwischen Im- und Export) zeigt an, inwieweit außenwirtschaftliches Gleichgewicht vorhanden ist;
- Die Veränderung des Bruttosozialprodukt (Vergleich zur Vorperiode) zeigt Wirt-schaftswachstum bzw. -rückgang an.
Die Indikatoren schwanken, da die Forderungen nach Konstanz des Preisniveaus, Vollbe-schäftigung, außenwirtschaftlichem Gleichgewicht und stetigem Wachstum im Allgemeinen nicht erfüllt wurden. So ist die Instabilität der wirtschaftlichen Entwicklung zum Problem der marktwirtschaftlichen Ordnung geworden.
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