In Anlehnung and die Zielgebietskulisse eines Mitgliedstaates wird auch dessen sogenannte Wettbewerbskulisse festgelegt. In dieser Kulisse werden die Förderhöchstgrenzen für Investitionen - insbesondere für Investitionsförderungen zum Nutzen von Unternehmen - definiert. In einem Ziel 1-Gebiet darf eine Förderung für ein Unternehmen bis zu 30% höher ausfallen als in einem Nicht-Zielgebiet. Die Wettbewerbskulisse dienst zur Verstärkung der Europäischen Strukturpolitik und bringt den bevorzugten Regionen erhebliche Wettbewerbsvorteile.
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