Im Prozess der Verdachtsgewinnung können in der kriminalistischen Praxis hauptsächlich folgende allgemeine Verdachtsrichtungen unterschieden werden.
Verdachtsrichtung in bezug auf:
- eine Straftat:
Gibt es Anzeichen für das Vorliegen einer Straftat?
- das Delikt:
Handelt es sich tatsächlich um das augenscheinlich vorliegende oder angezeigte Delikt?
- den Tatablauf:
Ist der Tatablauf tattypisch oder weicht er davon ab?
- die Vortäuschung der Tat:
Ist die Tat vorgetäuscht oder ist sie in wesentlichen Faktoren verfälscht?
- das Tatmotiv:
Liegt ein anderes Tatmotiv als das zunächst erkennbare der Tat zugrunde?
- die Art der Tatbegehung, benutzte Tatmittel:
Entsprechen die Tatspuren dem Tatwerkzeug oder den Tatmitteln?
- Tatzusammenhänge:
Liegen bei der Häufung von bestimmten Straftaten Hinweise auf Tatzusammenhänge vor?
- den Täter:
Liegt ein Tatverdacht vor?
- Mehrfachtäterschaft:
Kommt der Tatverdächtige für weitere gleichgelagerte Fälle in Frage?
- die Aussagen oder das Geständnis des Tatverdächtigen:
Entsprechen die Angaben oder das Geständnis des Tatverdächtigen der Wahrheit?
- Zeugenaussagen
Sagt der Zeuge die Wahrheit? Verschweigt er Wesentliches? Kann er die von ihm wahrgenommene Beobachtung überhaupt gemacht haben?
Der Kriminalist hat sich aber auch stets die Frage zu stellen und sie sorgfältig und objektiv zu prüfen, ob es für den Anlass seines Verdachts eine legitime Erklärung gibt.
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