Zum Berufsalltag der Polizei gehören auch Verkehrskontrollen, die an verschiedenen Orten zu unregelmäßigen Zeitpunkten die Geschwindigkeit der Fahrzeuge, das Verhalten der Verkehrsteilnehmer anhand von Verkehrsvorschriften und/oder Stichproben von Fahrzeugen und deren Ladung überprüft. Bei mangelhaften Befunden ist eine Ermahnung nur in seltenen Fällen erlaubt. Meistens werden Bußgelder ausgesetzt, die an Ort und Stelle bezahlt werden oder es wird ein Punkteeintrag im zentralen Verkehrsregister erstellt. Bei Fahrerflucht ist eine sofortige Verfolgung (wenn möglich) aufzunehmen und eine Fahndung zu erstellen.
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