Wie schon oben erwähnt dienen Rettungsbeihilfen nur für einen kurzen Zeitraum, der in der Regel 6 Monate nicht überschreiten darf. Während dieser 6 Monate muss entweder der Mitgliedstaat oder das Unternehmen selbst einen Umstrukturierungsplan erstellen, der dann von der Kommission überprüft wird.
5.1.1 Voraussetzungen für Rettungsbeihilfen:
Ausschließlich Liquiditätsbeihilfe in Form von Krediten oder Kreditbürgschaften zu marktüblichen Konditionen
Keine Steuererleichterungen oder Schuldenerlässe
Nur begrenzten Betrag zur Weiterführung des laufenden Geschäftsbetriebs
Nach 6 Monaten muss der Mitgliedsstaat einen Umstrukturierungsplan vorlegen, ansonst wird das Unternehmen liquidiert
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