Eine besondere Art der Fahndung stellt die Polizeiliche Beobachtung dar. Bei Straftaten mit erheblichem Unrechtsgehalt können Personen ausgeschrieben werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dadurch der Sachverhalt aufgeklärt oder der Täter ergriffen werden kann. Hierbei handelt es sich nicht um den namentlich bekannten Straftäter, sondern um den potentiell Verdächtigen oder um eine andere Person, die auf die Spur des Täters führen soll. Dies können Intensivtäter, int. Straftäter, Personen, die unter Führungsaufsicht stehen oder Schmuggler sein. Als Straftaten kommen Rauschgift-, Waffen-, Falschgeld-, Vermögens-, Wirtschafts- und Eigentumsdelikte sowie Straftaten durch kriminelle Vereinigungen, Terrorismus und Einschleuser ill.
Einwanderer in Frage. Da diese Ausschreibung ein bedeutender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt (priv. Beschattung), ist dies nur auf Anforderung eines Richters möglich. Wird eine Person oder ein Fahrzeug angehalten, dass zur pol. Beobachtung ausgeschrieben ist, so darf der Angehaltene von der Tatsache der Ausschreibung nichts merken.
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