Sie ist eine besondere Erhebungsform der ESt. und ist von inländischen Kapitalerträgen wie Dividenden aus Aktien oder Zinserträgen aus Geldeinlagen abzuführen. Sie beträgt 25% und ist binnen einer Woche ab dem Zeitpunkt des Kapitalflusses beim Betriebsstättenfinanzamt vom Schuldner abzuführen. Mit Entrichtung der Kapitalertragssteuer gilt die auf die Kapitalerträge entfallende Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer als abgegolten.
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