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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Gmbh & co. kg


1. Finanz
2. Reform

 Def.: Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der eine
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Vollhafter ist.


 Geschäftsführung:
Die Geschäftsführungsbefugnis der GmbH & Co. KG hat die Komplementär GmbH inne, welche durch einen Geschäftsführer vertreten wird. Außenstehende Fachleute können als Geschäftsführer der Komplementär GmbH eingesetzt werden. Es gelten dieselben Rechtsgrundlagen wie bei der KG.

 Kapitalbeschaffung:
Durch die Aufnahme weiterer Kommanditeinlagen kann Eigenkapital beschafft werden. ( allerdings erhöht sich durch die Haftungsbeschränkung der GmbH das Risiko der Gläubiger)


 Rechtsgrundlage:
- Befugnisse der Geschäftsführer und der Gesellschafter der GmbH: GmbHG
- Befugnisse der Kommanditisten: HGB


 Haftung:
Die GmbH haftet als Komplementärin unbeschränkt mit ihrem Vermögen, die Gesellschafter allerdings nur mit ihrer Einlage.

 Gewinnverteilung:

Keine besonderen Vorschriften


 Vorteile:
- Geringes Risiko für Gesellschafter
- Flexiblere Eigenfinanzierung ( Kommanditeinlagen statt schwer zu
übertragender Stammeinlagen )
- variablere und besser qualifizierte Geschäftsführung
- Steuer Vorteil im Vergleich zu GmbH

 Nachteile:
- Geringe Kreditwürdigkeit wegen Haftungsbeschränkung
- Weniger Mitbestimmung der Arbeitnehmer als bei der GmbH, da die GmbH im Rahmen der GmbH & Co. KG nur ein Mantel ist.
- Teilhafter haben nur geringen Einfluss auf das Unternehmen ( siehe KG )
- Doppelte Buchführung ( GmbH & KG )

 Gründung:

- Mindestens ein Gesellschafter
- Kein Mindestkapital nötig

- Startkosten ca. 1500 - 1750 €
- Viele Formalitäten (z.B. Eintrag ins Handelsregister)

Die GmbH & Co. KG meidet die Nachteile und nutzt die Vorteile einer Personengesellschaft.
Generelle Entscheidungsregel: Risiko und Gewinnerwartung hoch: => GmbH & Co. KG

 
 

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