1.2.1 Anleihen
Anleihen sind Darlehen, die Großschuldner mit staatlicher Bewilligung nach von ihnen festgelegten Bedingungen durch Ausgabe von Teilschuldverschreibungen aufnehmen.
Anleiheschuldner (Emittenten) können sein:
. der Bund, Länder und Gemeinden
. Großunternehmungen
Der Emittent verpflichtet sich, dem Gläubiger Zinsen zu vergüten und das Darlehen spätestens zu einem festgelegten Termin zurückzuzahlen.
Der Gläubiger kann
. sie bis zur Rückzahlung behalten oder sie vorher einem anderen Anleger verkaufen, d. h. Anleihen sind umlauffähig (zirkulationsfähig)
. die Anleihe bei vorübergehendem Geldbedarf belehnen lassen (\"lombardieren\").
1.2.2 Pfandbriefe und Kommunalbriefe
Pfandbriefe und Kommunalbriefe sind festverzinsliche Gläubigerpapiere.
Emittenten können nur Kreditinstitute sein, die dazu besonders berechtigt sind.
In Österreich sind dies derzeit:
. die 9 Landes-Hypothekenbanken
. die gemeinsame Pfandbriefstelle der 9 Landes-Hypothekenbanken in Wien
. die Creditanstalt-Bankverein
. das Österreichische Creditinstitut (ÖCI)
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