Ein bestimmtes Ereignis im Leben des Versicherten, gegen dessen wirtschaftliche Belastungen die Sozialversicherung Schutz bietet (Krankheit, Tod, usw.), heißt Versicherungsfall. Die Vorsorge für die in Betracht kommenden Versicherungsfälle ist auf verschiedene Zweige der Sozialversicherung aufgeteilt:
. Die Krankenversicherung
für den Versicherungsfall der Krankheit einschließlich der dadurch bewirkten Arbeitsunfähigkeit sowie den Versicherungsfall der Mutterschaft
. Die Unfallversicherung
für den Versicherungsfall des Arbeitsunfalles bzw. der Berufskrankheit
. Die Pensionversicherung
für die Versicherungfälle des Alters, der geminderten Arbeitsfähigkeit und des Todes
. Die Arbeitslosenversicherung
für die wirtschaflichen Folgen der Arbeitslosigkeit
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