Sie sind ausnahmslos durch besondere Gesetze geschaffen, haben Pflichtmitgliedschaft und einen durch Gesetz festgelegten Wirkungskreis. Zur Finanzierung ihrer Bedürfnisse heben sie Umlagen ein. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Auf der Arbeitnehmerseite sind die wichtigsten Kammern:
. Die Kammern für Arbeiter und Angestellte
Für jedes Bundesland ist eine eigene Arbeiterkammer eingerichtet. Sie sind zusammengeschlossen in der Österreichischen Bundesarbeiterkammer. Den Arbeiterkammern gehört die überwiegende Zahl aller Arbeitnehmer an. Ihre Aufgabe ist die Vertretung der wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer.
. Die Landarbeiterkammern als Interessenvertretung der Land und Forstarbeiter haben ähnliche Aufgaben wie die Arbeiterkammer.
Gesetzliche Interessenvertretungen auf Arbeitbeberseite sind:
. Die Kammern der gewerblichen Wirtschaft
. Die Kammer für Land und Forstwirtschaft
. Die Kammern der freien Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten,...)
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