Wenn man arbeitslos ist, kann einem das Arbeitsamt unter bestimmten Voraussetzungen helfen, eine neue Stelle zu finden. Das gilt teilweise auch dann, wenn man zwar noch nicht arbeitslos, aber unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Das Arbeitsamt
-zahlt Zuschüsse zu Bewerbungskosten (innerhalb von 6 Monaten nicht mehr als 200 DM)
-gewährt Zuschüsse oder Darlehen für Reise- oder Umzugskosten, wenn die neue Stelle auswärts liegt
(dazu gehören die Kosten für notwendige Fahrten, Verpflegung und Übernachtungen sowie für den
zweckmäßigsten Transport des Umzugsgutes), übernimmt die Kosten für eine notwendige
Arbeitsausrüstung als Darlehen oder Zuschuß (für Arbeitskleidung bis zu 300 DM, für Arbeitsgerät
höchstens 500 DM)
-zahlt bis zu einem Jahr lang eine Trennungsbeihilfe bei Familientrennung, wobei sich die Höhe nach
dem Bruttoarbeitsentgelt richtet
-gewährt in besonderen Härtefällen eine Überbrückungsbeihilfe für den Zeitraum bis zur ersten Lohn-
oder Gehaltszahlung als Darlehen oder Zuschuß (höchstens für einen Monat bis zu 1.000 DM)
-zahlt für maximal zwei Jahre eine Eingliederungsbeihilfe an Arbeitgeber, die schwer vermittelbare
Arbeitslose beruflich eingliedern, wobei die Höhe höchstens 50 Prozent des Arbeitsentgelts beträgt und
sich danach richtet, wie schwer die vermittlungshemmenden Wettbewerbseinschränkungen des
Arbeitnehmers sind (wird der Zuschuß für mehr als 6 Monate gewährt, soll er danach um mindestens
10 Prozent vermindert werden).
Ein Teil dieser Leistungen kann auch zur Begründung eines Ausbildungsverhältnisses gewährt werden.
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