Artikel 20, Absatz 2 Grundgesetz: [Staatsstrukturprinzipien] - "Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
. aus dem Griechischen: "Volksherrschaft"
. bezeichnet Vielzahl von politischen Ordnungen, in denen sich die Herrschaft auf den Willen des Volkes beruft und dem Volk rechenschaftspflichtig ist
. Grundprinzipien: Gleichheitsprinzip => Beteiligung des gesamten Volkes, bei dem Staatsgewalt liegt; keiner darf über den anderen herrschen
=> Demokratie = Selbstregierung des Volkes
Mittelbare / Repräsentative Demokratie:
. Entscheidungen durch Volksvertreter "im Namen des Volkes"
. Vertreter stehen in freier Konkurrenz
. Verzicht auf direkte Wahl des Staatsoberhaupts resultierend aus historischen Erfahrungen
Unmittelbare (Plebiszitäre) Demokratie:
. Macht liegt beim Volk, Entscheidungen benötigen Zustimmung durch ein Plebiszit (=Volksabstimmung, Volksentscheid)
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