Zunächst einmal wollen wir einen kurzen Überblick über die Systematik des argentinischen Gesellschaftsrecht geben. Beginnen wollen wir dabei mit einer historischen Betrachtung über die Wurzeln. Anschließend wollen wir auf die einschlägigen Gesetze und Normen für Gesellschaften eingehen. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf den allgemeinen Teil des Ley 19.550 gelegt werden, welcher verbindliche Regeln für alle Gesellschaftsformen bestimmt. Obwohl diese Systematik im deutschen Recht vielfach Anwendung findet, gibt es aber gerade im Gesellschaftsrecht keinen ausdrücklichen allgemeinen Teil.
Vielmehr sind die Regelungen über die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts, sowie über den Verein als eine Art allgemeine Normen für Personen- bzw. Kapitalgesellschaften zu verstehen. Der argentinische Gesetzgeber hatte bei der Erstellung dieses allgemeinen Teil ein großes Augenmerk auf die Behandlung von fehlerhaften Gesellschaften gelegt. So will ich auch diesem Rechnung tragen, und zum Abschluss der Einführung einen kleinen Exkurs in die Folgen der fehlerhaften Gesellschaftsgründung machen.
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