Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Die vorgesellschaft


1. Finanz
2. Reform

In vielen Fällen ist es notwendig bzw zweckmäßig, daß bereits vor Eintragung ins FB (Entstehung der GmbH) RG abgrschlossen werden. In diesem Zeitraum existiert die GmbH also rechtl noch nicht. Wenn im Namen der Gesellschaft vor ihrer Eintragung ins FB gehandelt wird, so haften die Handelnden persönlich zur ungeteilten Hand (Gesamtschuldner), somit existiert weder eine Haftung der Vorgesellschaft oder der \"Gesellschafter\". Für die abgeschlossenen RGe haften lediglich die handelnden Personen, idF die vertretungsberechtigten Personen.
Die später gültig entstandene Gesellschaft kann die vor ihrer Eintragung entstandenen Verpflichtungen im Wege der Schuldübernahme (unter Befreiung der bisherigen Schuldner) übernehmen. Als Grund dieser Regelung wurde früher das sog Vorbelastungsverbot angehsehen - die GmbH sollte nicht von Anfang an mit Verbindlichhkeiten belastet sein und die Handelnden sollen entscheiden, ob sie die Haftung selbst übernehmen; diese Regelung wird heute wesentlich ergänzt u modifiziert.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Requirements an American president has to fulfil
indicator UNIPOM
indicator GR-Schutz:
indicator Egon Bahr
indicator Grundsatz
indicator Gliederung nach der Art der Einhebung
indicator ONUMOZ
indicator Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
indicator Die Veränderung bei Drogendelikten von 1994 -1997
indicator Allgemeiner Kundendienst


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution