Die Strukturfonds sind Finanzierungsinstrumente der EU, die einen Großteil der strukturpolitischen Maßnahmen der EU umfassen. Sie sollen durch Kofinanzierung von verschiedenen Maßnahmen und Projekten zur Beseitigung der Ungleichgewichte zwischen Regionen oder sozialen Gruppen und zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Europäischen Union beitragen.
Je nach Förderinhalt unterscheidet die EU vier Strukturfonds, aus denen die Mittel für die Förderungen in den jeweiligen Zielgebieten und für die Gemeinschaftsinitiativen stammen:
3.2.1 EFRE
Der europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert und fördert
produktive Investitionen
Infrastrukturmaßnahmen zur Entwicklung oder Umstellung von Förderregionen
lokale Entwicklungsinitiativen und Aktivitäten von Klein- und Mittelunternehmen
transeuropäische Netze
Forschung und Entwicklung sowie
Maßnahmen im Erziehungs- und Gesundheitswesen in besonders benachteiligten Gebieten
3.2.2 ESF
Der Europäische Sozialfonds (ESF) finanziert und fördert Maßnahmen
zur Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt
zur Förderung der Chancengleichheit
zur Entwicklung beruflicher Qualifikationen sowie
zur Schaffung neuer Arbeitsplätze
3.2.3 EAGFL
Der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft – Abteilung Ausrichtung (EAGFL-Abt. Ausrichtung) finanziert und fördert:
die Anpassung der Agrarstrukturen einschließlich Vermarktung und Verarbeitung
Maßnahmen zur landwirtschaftlichen Entwicklung
Umweltschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft
vorbeugende Maßnahmen gegen Naturkatastrophen in äußerster Randlage sowie
Maßnahmen zur Dorfsanierung und den Schutz des ländlichen Besitzstandes
Die Mittel aus den Strukturfonds werden in den von der EU-Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten definierten Regionen in der EU (Zielgebiete) nach in der Strukturfondsverordnung festgelegten Kriterien und Verfahren über dezentrale Verteilungsstellen in den Mitgliedsstaaten ausgeschüttet. Insgesamt werden in den kommenden 7 Jahren in der EU 195 Mrd. € unter diesem Titel ausgegeben. Bei den Mittel handelt es sich um verlorenen Zuschüsse, die von der Zielregion mit mindestens 50% kofinanziert werden müssen.
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