Bei der Mannheimer Akte, der revidierten Rheinschiffahrtsakte, wurden schon 1868 viele neue Vorschriften für die Schiffahrt erstellt. Unter anderem die Einführung der Abgabenfreiheit und das Verbot in Rheinschiffahrtsangelegenheiten Sicherheitsleistungen zu erheben. Außerdem wurden die Stapel- und Umschlagsrechte (Bei diesen handelte es sich um reines Raubrittertum: Der Rhein war nämlich in Gildeabschnitten aufgeteilt, und es wurde, um die einzelnen Abschnitte passieren zu können eine bestimmte Geldsumme verlangt) endgültig und ohne Einschränkung verboten. Ab 1868 wurde erstmals ein Schiffsattest, welches die Tauglichkeit des Fahrzeuges nachweisen sollte, benötigt, um auf dem Rhein fahren zu dürfen.
Es soll durch die Einhaltung polizeilicher Sicherheitsvorschriften eine sichere und freie Rheinschiffahrt garantiert werden.
Die Zentralkommission Rhein spielt dabei die Rolle eines Gerichts für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten; bei der gleichen Instanz wird auch in Berufung gegangen. Die ZKR übernimmt auch die Aufgabe neue Bestimmungen ( im Bereich der Rheinschiffahrt ) zu verarbeiten und zu verabschieden.
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