Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Kreditschulden


1. Finanz
2. Reform

Haben Ehegatten für Kreditverbindlichkeiten gemeinsam zu haften, so besteht im Zusammenhang mit der Scheidung eine Möglichkeit, eine richterliche Entscheidung dahin zu bewirken, wer von den Ehegatten wegen vorhandenen Schulden vom Gläubiger (z.B. Bankinstitut) zuerst in Anspruch genommen werden muß. Eine solche Möglichkeit besteht aber nur, wenn
. eine interne Vereinbarung der Ehegatten vorliegt, aus der hervorgeht, wer von den beiden die Rückzahlung der Schulden übernimmt, oder
. das Gericht im Zuge der Aufteilung des "ehelichen Gebrauchsvermögens" und der "ehelichen Ersparnisse" eine solche Entscheidung getroffen hat.
Dann kann der Antrag gestellt werden, das Gericht möge aussprechen, daß derjenige Ehegatte, der im Innenverhältnis zur Zahlung verpflichtet ist, Hauptschuldner, der andere Ausfallsbürge wird. Ein solcher Antrag muß binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils gestellt werden.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator The Federal Constitution:
indicator Gifte
indicator Grundlagen
indicator Das Strafregister
indicator UNOSOM I
indicator Aufgabenbereiche und Zielsetzungen eines Amtsgericht
indicator Allgemeine Erklärung der Menschenrechte-
indicator Taschendiebstahl
indicator Völkerrecht und Einzelmenschen
indicator Ozon - Konferenzen im Kreuzfeuer von Politik und Wirtschaft


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution