Bei etlichen Diskussionen um die Todesstrafe wird immer wieder argumentiert, dass bei
absoluter Gewissheit, dass die angeklagte Person ein schweres Verbrechen verübt habe,
diese auch zum Tode verurteilt werden kann bzw. sollte.
Eine solche absolute Gewissheit kann von einem \"menschlichen Gericht\" niemals
gegeben werden. Die Befürworter der Todesstrafe machen es sich mit einer solchen
Argumentation sehr leicht, denn sie ignorieren damit die potentielle Gefahr des
Justizirrtums und gehen davon aus, dass die Richter und Geschworenen stets objektiv
und richtig entscheiden, ob jemand tatsächlich schuldig ist, oder nicht.
Die Todesstrafe ist unwiderruflich und kann selbst im besten Justizsystem unschuldige
Menschen das Leben kosten. Mindestens 23 Unschuldige sind im Zeitraum von 1900 bis
1987 in den USA hingerichtet worden.
Der farbige Edward Earl Johnson wurde für schuldig befunden, einen weissen Polizisten
ermordet zu haben. Johnson, der zur Tatzeit 18 Jahre alt und nicht vorbestraft war, wurde
der einzigen Zeugin gegenübergestellt, die ihn schon von der Geburt an kannte.
Sie sagte aus, dass Johnson nicht der Mörder war; auch ihre Täterbeschreibung passte
überhaupt nicht auf Johnson. Daraufhin wurde er freigelassen, später aber erneut
verhaftet. Nach seiner Schilderung war er gezwungen worden, ein \'Geständnis\' zu
unterschreiben, das ihm von zwei Polizisten mit der Drohung diktiert wurde, ihn
\'während eines Fluchtversuches\' zu erschiessen, falls er das Geständnis nicht schreibe.
Dieses \'Geständnis\' hat Johnson bei der ersten Gelegenheit widerrufen. Es wurde
dennoch während des Gerichtsverfahrens gegen ihn verwendet. Nachdem die
Augenzeugin von Johnsons "Geständnis" erfuhr, identifizierte sie ihn nun doch als Täter.
Am 20. Mai 1987 wurde Edward Earl Johnson in Mississippi hingerichtet. Bis zum Schluss beteuerte er seine Unschuld.
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