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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Fahrlässigkeit


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Fahrlässigkeit ist laut §276, 2 BGB die erforderliche Sorgfalt außer Acht lassen. Man unterscheidet in bewusste und unbewusste Fahrlässigkeit.

- bewusste Fahrlässigkeit:

- man sieht den Schaden zwar voraus, hofft aber das er nicht eintritt

- unbewusste Fahrlässigkeit:

- man sieht den Schaden zwar nicht voraus, aber hätte es bei erforderlicher Sorgfalt können

Die Fahrlässigkeit unterteilt sich noch in verschiedene Grade, das wäre die grobe Fahrlässigkeit als auch die normale/gewöhnliche Fahrlässigkeit.

- grobe Fahrlässigkeit:

- wenn man Dinge außer Acht lässt, die jedermann kennt §277 BGB

- gewöhnliche Fahrlässigkeit:

- man lässt die objektiv erforderliche Sorgfalt außer Acht §276, 2

 
 

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