Der festgelegte Zeitplan für den Binnenmarkt machte deutlich, daß die EG größere Macht brauchte, um alle Probleme bei der Abschaffung der Handelsbarrieren rechtzeitig zu lösen. Der Ministerrat mußte jede Entscheidung einstimmig treffen. Somit besaß jeder Mitgliedstaat ein Vetorecht und konnte den politischen Prozeß bremsen. Die Einheitliche Europäische Akte, die im Dezember 1985 den zwölf Mitgliedstaaten vorgelegt wurde und am 1. Juli 1987 in Kraft trat, brachte erstmals seit den Verträgen von Rom (1957) bedeutende Änderungen im Aufbau der EG. Dazu gehörte die Einführung des gewichteten Mehrheitssystems, das die Einführung des Binnenmarktes beschleunigen half.
Die Einheitliche Europäische Akte brachte auch andere wichtige Änderungen. Der Europäische Rat, der den Binnenmarkt sehr stark vorantrieb, bekam offiziellen Status. Das Europäische Parlament erhielt eine stärkere Stimme und größeren Einfluß. Die Entscheidungskompetenz über Gesetzesvorlagen verblieb aber beim Ministerrat. Die Mitgliedstaaten einigten sich auf eine einheitliche politische Linie und gemeinsame Standards bei Themen wie Steuern, Arbeitslosigkeit, Gesundheit und Umwelt. Eine gemeinsame Außenpolitik sollte sich vor allem um eine engere sicherheitspolitische Zusammenarbeit bemühen und Standpunkte der EG-Staaten bei internationalen Organisationen und Konferenzen abstimmen. Vor dem neu eingerichteten Gericht der Ersten Instanz können Einzelpersonen, Organisationen und Körperschaften Beschwerden gegen EG-Beschlüsse einbringen. Außerdem entschieden sich alle Mitgliedstaaten dazu, ihre wirtschaftlichen und geldpolitischen Maßnahmen nach dem Vorbild des EWS untereinander abzustimmen.
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