Der Bundespräsident leistet beim Antritt seines Amtes vor der Bundesversammlung das Gelöbnis:
\"Ich gelobe, dass ich die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten und meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde.\"
Vor der Angelobung hat der Gewählte das Recht auf das Amt. Mit der Ablegung des Gelöbnisses erwirbt er mit dem Amt die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Mit der Ablegung dieses Gelöbnisses hat er sein Amt öffentlich angetreten.
Da der Bundespräsident nur wegen Verletzung der Bundesverfassung beim Verfassungsgerichtshof verantwortlich gemacht werden kann, verspricht er mehr, als er rechtlich verantwortet.
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