Beim ersten Treffen des KSZE-Rates im Juni 1991 in Berlin wurde ein Mechanismus für Konsultationen und Zusammenarbeit in dringlichen Situationen eingerichtet, der auch KSZE-Krisenmechanismus des Ausschusses Hoher Beamter genannt wird. Jeder Teilnehmerstaat kann bei Verdacht einer Verletzung der KSZE-Schlußakte oder anderer sicherheitsgefährdender Zwischenfälle von dem betroffenen Staat Auskünfte verlangen, die dieser innerhalb von zwei Tagen beantworten muß. \"Bleibt die Situation weiterhin ungeklärt, so kann \"jeder der betroffenen Staaten\" den amtierenden Vorsitzenden des Ausschusses Hoher Beamter ersuchen, eine Dringlichkeitssitzung des Ausschusses einzuberufen. Diese muß stattfinden, sobald mindestens 12 Teilnehmerstaaten das Ersuchen innerhalb von 48 Stunden unterstützen. Sie ist frühestens 48 Stunden und spätestens drei Tage nach dieser Mitteilung abzuhalten, findet am Sitz des KSZE-Sekretariats (also in Prag) statt und sollte höchstens zwei Tage dauern.\" Dieser Ausschuß kann Empfehlungen geben, die zur Herbeiführung einer Lösung sorgen könnten.
(siehe Anhang, Schaubild 2)
|