Um den Begriff "Schuldfähigkeit\" zu klären muß man zunächst einmal wissen, was Schuld im Strafrecht überhaupt bedeutet. Schuld ist eine persönliche und freie Entscheidung gegen das Gesetz. Schuldfähig ist eine Person dann, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat in der Lage war, kraft ihres Verstandes zwischen einem rechtmäßigen und rechtswidrigen Verhalten zu wählen. Daraus ergibt sich auch der Begriff der Schuldunfähigkeit. Menschen, die aus bestimmten Gründen unfähig sind, die Gebote des Rechts zu erkennen und ihre Willensentschließungen und Handlungen von ihnen bestimmen zu lassen kann man keinen Vorwurf machen, d.h.
sie sind schuldunfähig.
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