Oft erhalten Konsumenten persönlich adressierte Werbesendungen von ihnen unbekannten Firmen. Viele fragen sich, woher die Firma die Adresse hat und inwieweit ein Recht auf Datenschutz besteht. Eine Firma ist nur unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, Kundendaten weiterzugeben.
Weitergabe von Firma zu Firma
Grundsätzlich darf eine Adresse nicht ohne Zustimmung des Betroffenen an eine andere Firma weitergegeben werden. Nach dem Datenschutzgesetz ist die Übermittlung aber zulässig, wenn der Betroffene der Übermittlung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Ein kurzer Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genügen nicht, da dieser leicht überlesen werden kann. Die entsprechende Textstelle muß daher besonders hervorgehoben sein. Ein schriftlicher Widerruf ist möglich. Jeder Betroffene kann bei Nachweis seiner Identität bei der Firma Auskunft über seine Daten verlangen. Binnen vier Wochen ist zu antworten. Daten sind zu löschen, wenn die Erfassung oder Speicherung rechtswidrig ist oder auf Antrag des Betroffenen, wenn ihre Datenverarbeitung nicht erforderlich ist (z.B. man kauft keine Waren mehr bei der Firma).
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