Die Aufgaben der Kriminalpolizei (und der Schutzpolizei) liegen in folgenden spezifischen Deliksgruppen:
Tötungsdelikte/Totschlag
Staatsschutzdelikte
Rauschgiftdelikte
Falschgelddelikte
Sexualdelikte
Brandstiftung und Sprengstoffdelikte
Raub und Erpressung
Wirtschaftsstraftaten und kaufm. Betrug (Kapitalverbrechen)
Ill. Waffen- und Drogenhandel
Diebstahl / Unterschlagung
Ill. Glücksspiel
Freitod
Zuhälterei / Prostitution
Misshandlung
Vergiftung
Entführung / Kindesentziehung
Freiheitsberaubung
Umweltdelikte
Organisierte Kriminalität (OK)
Hehlerei
Kindestötung
Körperverletzung
Sachbeschädigung
Beleidigung
Urkundenfälschung
Vandalismus
Hausfriedensbruch
Die Tätigkeitsmerkmale der Schutzpolizei befassen sich hingegen im Allgemeinen mit der Verbrechensbekämpfung sowie der Kleinkriminalität. Einen hohen Aufmerksamkeitswert haben die Fahrzeuge der Schutzpolizei. Sie sind im allgemeinen grün-weiß lackiert und mit dem Wort "Polizei" beschriftet. Die Schutzpolizei begegnet dem Bürger meistens
- auf einer Streifenfahrt,
- auf einem Streifengang,
- bei Verkehrsunfällen,
- als Verkehrsposten,
- bei Großveranstaltungen und Demonstrationen,
- bei Katastrophen (wie z.B. Bränden, Überschwemmungen) sowie
- auf Flughäfen (Personenkontrollen > meist vom BGS).
Bei allen Tätigkeiten hat der Schutz von Menschenleben Vorrang.
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