Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, können vom Arbeitsamt Überbrückungsgeld erhalten. Damit sollen sie in der Anlaufphase ihren Lebensunterhalt sichern können. Voraussetzung ist, daß sie zuvor mindestens vier Wochen Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe bezogen haben. Das Überbrückungsgeld entspricht dem vorher bezogenen Arbeitslosengeld bzw. der Arbeitslosenhilfe und wird für i.d.R. 26 Wochen gezahlt.
Ein Überbrückungsgeld können auch Arbeitnehmer erhalten, die vorher kein Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslo-senhilfe erhalten haben - vorausgesetzt,
man hat zuvor zuvor
-mindestens vier Wochen an einer ABM oder an einer Maßnahme der produktiven Arbeitsförderung Ost
bzw. West teilgenommen,
oder
-mindestens vier Wochen strukturelles Kurzarbeitergeld bezogen.
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