Um eine Marke anzumelden muss ein schriftlicher, formgerechter Antrag beim Österreichischen Patentamt erfolgen, wo ebenfalls die erforderlichen Gebühren abzuführen sind. Sobald die Marke eingetragen wurde, erhält der Anmelder eine Bestätigung. Dies ist jedoch nur möglich, wenn es keine Registrierungshindernisse gibt. Weiters wird die Marke auch im Markenanzeiger veröffentlicht, wodurch auch Besitzer älterer Marken ersehen können, ob neue Marken ihre Rechte verletzen. Dies ist der Fall bei ähnlichen Marken , Waren- bzw. Dienstleistungsverzeichnissen oder wenn diese ident sind. Der dabei rechtliche Gegenschritt gegen die jüngere Marke wäre beispielsweise einen Löschungsantrag zu stellen.
Einzelheiten des Anmeldeverfahrens sind geregelt im/in der: - Markenschutzgesetz
- Patent-
- Gebrauchsmuster-
- Marken-
- Musterverordnung (PGMMV)
- Patentamtsverordnung
Die Registrierung sollte rechtzeitig vorgenommen werden, da es zu länger andauernden Auseinandersetzungen mit den Inhabern älterer Marken kommen kann. Das rechtliche Umfeld sollte vorher geklärt werden.
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