. Abzugsfähige Steuern (Betriebssteuern): Sie können als Aufwand in die Erfolgsrechnung erfaßt ewerden und vermindern daher den zu versteuerten Gewinn. Hierher zählen z.B. die Gewerbesteuer, die Lohnsummensteuer und die Verbrauchsteuern.
. Nicht abzugsfähige Steuern (Privatsteuern): Diese Steuern müssen aus dem Gewinn gedeckt werden. In der Buchführung werden sie auf einem Privatkonto (Konto Privatsteuern) verrechnet. Beispiele: Einkommen- u. Vermögenssteuer
. Betriebliche Durchlaufsteuern: Das sind Steuern, die der Betrieb für das Finanzamt einhebt und an dieses abführt, wie z.B. die Lohnsteuer und (in der Regel) die Umsatzsteuer.
. Aktivierungspflichtige Steuern: Diese Steuern bilden einen Teil des aktivierungs-pflichtigen Anschaffungswertes, wie z.B. die Grunderwerbsteuer und die Normverbrauchsabgabe.
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