Gesetzesentwürfe werden von Bundestag, -rat und -Regierung gemacht.
Gründe für Gesetzesentwürfe:
- öffentliche Diskussionen (z.B. Rechtsextremismus)
- Regierungsprogramm
- EU-Richtlinien
- Politische Umwälzungen (z.B. deutsche Einheit)
Referatsleitung des zuständigen Ministeriums arbeit Gesetzesentwürfe aus
GESETZESENTWURF DER BUNDESREGIERUNG
- werden Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt
- dieser nimmt innerhalb 6 Wochen dazu Stellung (kann auf 9 Wochen verlängert werden oder bei Eilanträgen auf 3 Wo. verkürzt werden)
werden in Bundestag eingebracht
GESETZESENTWURF DES BUNDESTAGES
- Entwürfe direkt aus Bundestag (auch von Opposition)
- "verkappte Regierungsentwürfe" : eilige Gesetzesanträge werden nicht von Regierung, sondern von der Mehrheitsfraktion im Bundestag eingebracht weg über Bundesrat erspart
GESETZESENTWURF DES BUNDESRATS
- einzelne Länder können Gesetzesentwürfe nicht alleine einbringen
- nur vom gesamten Bundesrat im Ganzen (macht ein Land einen Vorschlag, müssen erst die anderen zustimmen)
- Gesetzesentwurf wird der Bundesregierung zugeleitet an Bundestag weitergeleitet (Zeitraum von 6 Wochen)
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