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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Einkommen

Gesetzesinitiative


1. Finanz
2. Reform

Gesetzesentwürfe werden von Bundestag, -rat und -Regierung gemacht.

Gründe für Gesetzesentwürfe:
- öffentliche Diskussionen (z.B. Rechtsextremismus)

- Regierungsprogramm
- EU-Richtlinien
- Politische Umwälzungen (z.B. deutsche Einheit)

 Referatsleitung des zuständigen Ministeriums arbeit Gesetzesentwürfe aus


GESETZESENTWURF DER BUNDESREGIERUNG

- werden Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt
- dieser nimmt innerhalb 6 Wochen dazu Stellung (kann auf 9 Wochen verlängert werden oder bei Eilanträgen auf 3 Wo. verkürzt werden)

 werden in Bundestag eingebracht

GESETZESENTWURF DES BUNDESTAGES

- Entwürfe direkt aus Bundestag (auch von Opposition)
- "verkappte Regierungsentwürfe" : eilige Gesetzesanträge werden nicht von Regierung, sondern von der Mehrheitsfraktion im Bundestag eingebracht  weg über Bundesrat erspart


GESETZESENTWURF DES BUNDESRATS

- einzelne Länder können Gesetzesentwürfe nicht alleine einbringen
- nur vom gesamten Bundesrat im Ganzen (macht ein Land einen Vorschlag, müssen erst die anderen zustimmen)
-  Gesetzesentwurf wird der Bundesregierung zugeleitet  an Bundestag weitergeleitet (Zeitraum von 6 Wochen)

 
 

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