Gesetzentwürfe der Bundesregierung sind zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zuzuleiten. Man nennt diesen Verfahrensabschnitt "den ersten Durchgang im Bundesrat\"; dies ist nur bei Regierungsentwürfen notwendig. Der Bundesrat hat im allgemeinen die Möglichkeit, innerhalb von 6 Wochen zu dem Regierungsentwurf Stellung zu nehmen. Bei umfangreichen Gesetzentwürfen kann der Bundesrat jedoch aus wichtigem Grunde auch eine Fristverlängerung auf 9 Wochen beantragen. Dagegen müssen Gesetzentwürfe, die von der Bundesregierung als besonders eilbedürftig bezeichnet worden sind, innerhalb von 3 Wochen bearbeitet werden. Die Bundesregierung kann eine Stellungnahme, Gegenäußerung genannt, zur evtl.
Stellungnahme des Bundesrates formulieren. Daraufhin bringt die Bundesregierung den Gesetzentwurf in den Bundestag ein.
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