Der Komplementär dieser KEG ist der Initiator des Projektes, wobei später Kommanditisten hinzugenommen werden, die jeweils zu einem bestimmten Prozentsatz am Objekt beteiligt sind.
Während der Komplementär als Geschäftsführer der KEG die Gesellschaft sowohl in der Bauzeit, sowie in der Vermietphase mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu vertreten hat, haben die Kommanditisten die Aufgabe, den negativen Cashflow sowohl während der Bauzeit, als auch in der Vermietphase abzudecken.
Wesentliche Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages:
Die beschränkt haftenden Gesellschafter haben neben dem negativen Cashflow den Vorweggewinn und ein Geschäftsführungsentgelt an den persönlich haftenden Gesellschafter zu leisten, während der persönlich haftende Gesellschafter die Geschäftsführungsagenden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahrzunehmen hat.
Nach Ablauf der Förderungslaufzeit kann eine Realteilung der Liegenschaft erfolgen, wobei es jedem Gesellschafter selbst überlassen ist, wie er über seinen Anteil verfügt.
Zur Abdeckung der gegenüber der finanzierenden Bank übernommenen Haftung, muss jeder Kommanditist eine Risiko-Ablebensversicherung abschließen, oder eine bestehende Versicherung so erweitern, dass die Versicherungssumme die gesamten Bruttoeinzahlungsverpflichtungen des Kommanditisten abdeckt.
Im Falle einer Realteilung erhält jeder Kommanditist Wohnungen, Parkflächen usw. im Verhältnis der gezeichneten Anteilshöhe. Sollten Flächen nicht zweckmäßig geteilt werden können, so verbleiben sie im Eigentum der Gesellschaft, wobei die Erlöse den Beteiligungsverhältnissen entsprechend aufzuteilen sind.
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