Der Arbeitnehmer ist nicht für den Erfolg seiner Tätigkeit verantwortlich. Sollte er bei der Ausführung seiner Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer oder einem Dritten Schaden zufügen, muß nach Art des Verschuldens unterscheiden werden: - Entschuldbarer Fehlleistung - Leichter Fahrlässigkeit - Grober Fahrlässigkeit - Vorsatz
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