1952: Gründung der EU, seither 4 Erweiterungsrunden und 3 große Vertragsreformen
1981: Einheitliche Europäische Akte: die Verwirklichung des Binnenmarktes wird entgültig im Vertrag verankert
1993: Vertrag von Maastricht: die EU stützt sich auf 3 große Säulen:
1. EG-Vertrag: Zollunion, Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion
2. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik: Friedensverträge, Menschenrechte, Abrüstung, Europäische Sicherheitsordnung (Neutralität Österreichs ist ein Problem)
3. Zusammenarbeit in Justiz und Inneres: Asylpolitik, Einwanderungspolitik, Bekämpfung des organisierten Verbrechens (EuroPol)
1999: Vertrag von Amsterdam:
1. Beschäftigungspolitik und Bürgerrechte (18 Mio. Arbeitslose in EU, cà. 4-5%)
2. Erweiterung der Institutionen der EU
3. Stärkung des europäischen Parlaments
4 Freiheiten im Binnenmarkt:
Freier Personenverkehr: keine Grenzkontrollen an den Binnengrenzen, verstärkte Außenkontrollen, Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit für EU-Bürger
Freier Warenverkehr: Beseitigung von Handelshemmnissen: keine Binnenzölle, keine Grenzkontrollen, Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung von Normen
Freier Dienstleistungsverkehr: Dienstleistungen (z.B. von Banken) können EU-weit ohne Beschränkungen angeboten werden
Freier Kapitalverkehr: Freiheit für Geld- oder Kapitalbewegungen, jeder kann dort sparen oder investieren wo er am vorteilhaftesten erscheint
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