Die Auf¨enpolitik unter dem Vorzeichen der Entspannung wird als eine Art Markenzeichen der sozialliberalen Koalition angesehen. Auch heute steht diese Zeit ffØr einen letztlich erfolgreich abgeschlossenen Wandel in der Deutschland- und Ostpolitik. Zweifellos hat die Koalition auf diesem Gebiet die am besten sichtbaren Erfolge vorzuweisen, nicht zuletzt aus dem Grund, da die entscheidenden Reprf°sentanten mit Scheel bei der FDP und Brandt bei der SPD aufgrund weitgehender Gleichheit ihrer Meinungen in diesen Fragen ein schlagkrf°ftiges Team bilden konnten.
Dennoch ist das Bild verzerrt, nach dem eine gf°nzlich entgegengesetzte Auf¨enpolitik unter Brandt/Kiesinger nunmehr durch einen ganz anderen Ansatz ausgetauscht wurde. Vielmehr wurde eine f±neue Ostpolitikf° schon - vorsichtig - von der grof¨en Koalition eingeleitet, die fØberdies auch den entspannungsorientierten Westmf°chten entsprach. So fanden erstmals Kontakte auf Regierungsebene statt und Kiesinger bekundete bereits in seiner Regierungserklf°rung von 1966 die Bereitschaft zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit den fÐstlichen Nachbarn.(Siehe Heitmann, 1989; 62ff.; Roth, 1981: 25 u. 27)
Die sozialliberale Koalition gab der Deutschland- und Ostpolitik jedoch einen entscheidenden Schub, auch in dem sie Tabus brach, an denen zuvor nicht gerfØttelt wurde. So wurde mit der Hallsteindoktrin auch der Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik ffØr Deutschland aufgegeben, fÐffentliche f¯uf¨erungen von Brandt (f±Auch wenn zwei Staaten in Deutschland existieren sind sie doch ffØreinander nicht Auslandf°) wiesen in die Richtung einer allmf°hlichen de-Facto-Anerkennung eines zweiten deutschen Staates, die zuvor nicht denkbar war.(Vgl. Heitmann, 1989: 101) Man stellte nun die Deutsche Frage auch vor dem Hintergrund der sich stabilisierenden Zweistaatlichkeit hintenan, ohne sie aufzugeben. Vielmehr bestand die Philosophie der Regierung darin, sich konkret um Entspannung und um Freiheit im anderen Teil Deutschlands einzusetzen, um im Rahmen einer gesamteuropf°ischen Friedensordnung spf°ter auch die Deutsche Frage zu lfÐsen.(Roth, 1981: 29) Man sah die Aufgabe darin, eine bereits unfØbersehbar einsetzende Entfremdung der BevfÐlkerungsteile Ost und West zueinander entgegenzuwirken, indem ffØr spfØrbare Verbesserungen ffØr die Menschen zu sorgen ist. f±Negativ- oder Nicht-Beziehungen sollten in normale und am Ende in freundschaftliche Beziehungen umgewandelt werden, um dann im gegenseitigen Einverstf°ndnis eine f×berwindung der Spaltung Europas zu ermfÐglichen.f°(Ebd.: 30)
Dieses Verstf°ndnis der anstehenden Deutschland- und Ostpolitik wurde in vielen (auch) bilateralen Vertrf°gen umgesetzt und bildeten die Voraussetzung ffØr die Herausbildung eines gesamteuropf°ischen Vertragskonstruktes, welches in der Schluf¨akte von Helsinki 1973 ihren Niederschlag fand, die fØber die BlfÐcke des Kalten Krieges hinweg eine Zusammenarbeit einleitete.
1970 wurde im Moskauer Vertrag festgehalten, daf¨ beide Staaten die Normalisierung der Lage in Europa ffÐrdern wollen. Beide Vertragspartner verzichten auf die Drohung oder Anwendung von Gewalt und achten die territoriale Integritf°t der europf°ischen Staaten in ihren heutigen Grenzen.
Im selben Jahr wurde mit Polen der Warschauer Vertrag ausgehandelt, der zusf°tzlich festhf°lt, daf¨ die Oder-Neif¨e-Linie die westliche Staatsgrenze Polens bildet.
1971 wurde durch das Viermf°chteabkommen, das die Anwesenheit der drei Westmf°chte in Berlin bekrf°ftigt, die Lage in der Stadt stabilisiert. Zudem verpflichtete sich die Sowjetunion respektive die DDR, den Transitverkehr ohne Behinderungen zu gewf°hrleisten; Erleichterungen ffØr Westberliner bei Reisen in die DDR wurden ebenfalls festgeschrieben. Im Verkehrsvertrag von 1972 gestand die DDR ihren BfØrgern bei dringenden Familienangelegenheiten ein, in die Bundesrepublik zu reisen.
Der Grundlagenvertrag zwischen der BR Deutschland und der DDR vom gleichen Jahr beinhaltet das Ziel, normale, gutnachbarliche Beziehungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung aufzubauen und schreibt dabei u.a. die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen bestehenden Grenze sowie eine gegenseitige Respektierung der Selbstf°ndigkeit fest.
1973 wird im Prager Vertrag die Aufnahme diplomatischer Beziehungen vereinbart und die Unverletzlichkeit der Grenzen versichert.
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