Im Wiener Dokument über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Aktivitäten vom 17. November 1990 wurde der militärische Krisenmechanismus installiert. Jeder Teilnehmerstaat, der wegen militärischer Aktivitäten eines anderen Landes beunruhigt ist, kann eine Erklärung zu diesem Vorfall verlangen, die innerhalb 48 Stunden beantwortet werden muß. \"Das Ersuchen und die Antwort werden unverzüglich allen anderen Teilnehmerstaaten übermittelt.\" Sind die Auskünfte dem fragenden Staat zu ungenau kann er ein Treffen beantragen, das innerhalb der nächsten 48 Stunden stattfinden muß. Auch dieses Treffen wird allen anderen Mitgliedsstaaten mitgeteilt.
\"Der antwortende Staat ist berechtigt, andere interessierte Teilnehmerstaaten, insbesondere jene, die an der Aktivität beteiligt sein könnten, zu dem Treffen hinzuzuziehen.\" Falls keine Einigung über den Austragungsort erzielt werden kann, dient das Konfliktverhütungszentrum als Austragungsort. In diesem Gespräch soll nun versucht werden, den Konflikt aus der Welt zu schaffen.(siehe Anhang, Schaubild 1)
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