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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Der juniaufstand


1. Finanz
2. Reform

Der Juniaufstand war eine Erhebung in der DDR am 16./17. 6. 1953.
Den Hintergrund bildete eine spürbare Verschlechterung der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Lage. Nach Stalins Tod hatte die SED-Führung am 11. 6. 1953 "Fehler" zugegeben und einige der im Sommer 1952 beschlossenen Maßnahmen zur Industrieproduktion zurückgenommen, nicht jedoch eine im Mai verfügte Erhöhung der Arbeitsnormen um mindestens 10% (sie wurde vielmehr ausdrücklich bestätigt).
Dies war der unmittelbare Auslöser des Aufstands.
Am 16. 6. streikten Bauarbeiter der Stalinallee in Ostberlin, denen sich schnell Belegschaften weiterer Betriebe anschlossen. Es wurden die Herabsetzung der Normen, später der Rücktritt der Regierung und freie Wahlen gefordert. Am 17. 6. weiteten sich Streik und Demonstration über alle größeren Städte zu einem Aufstand gegen das SED-Regime aus, obgleich die Aufhebung der neuen Normen und erneut eine Verbesserung der Lebensbedingungen versprochen wurde.
Bis zum Mittag bestanden die Demonstrationszüge im wesentlichen aus
Betriebsbelegschaften, die recht diszipliniert vorgingen .
Danach weiteten sie sich zu unkontrollierten Massenaktionen und -kundgebungen aus. Mittags wurde von der sowjetischen Besatzungsmacht der Ausnahmezustand verhängt, sowjetische Panzereinheiten und Kasernierte Volkspolizei wurden eingesetzt. Daraufhin brach der Juniaufstand, der ohne zentrale Führung war, schnell zusammen.
Über die Opfer liegen gesicherte Angaben nicht vor. Die DDR-Regierung nennt 21 Tote und 187 Verletzte .
In der Folgezeit verurteilten die Gerichte der DDR mindestens 1400 Teilnehmer zu Freiheitsstrafen. Die von der zunächst ratlosen DDR-Führung bald aufgestellte Behauptung, der 17. Juni sei das Werk westlicher Provokateure, entbehrt jeder Grundlage.
Die Tatsache, daß unbewaffnete Menschen gegen Panzer vorgingen, erregte in aller Welt Aufsehen und Anteilnahme. Der 17. Juni war in der Bundesrepublik Deutschland von 1954 bis 1990 als Tag der deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag.

 
 

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