Die Überwachung der Kommunikations- und Datennetze wird durch die Zusammenschaltung von Supercomputern mit den derzeit europaweit in Aufbau befindlichen sicherheitspolizeilichen Datenbanken und -Netzen ermöglicht. Die Struktur dieses Überwachungssystems entspricht in ihren Grundzügen jenem Echelon-System, welches von den Sicherheits- und Nachrichtendiensten der USA, Kanadas, Großbritanniens, Australiens und Neuseelands seit Anfang der 90er-Jahre betrieben wird.
Bereits heute werden in Europa laut Statewatch alle E-Mails, Telefon- und Faxverbindungen routinemäßig von diesen Nachrichtendiensten abgehört. Alle Zielinformationen aus Europa werden über die europäische Zentrale in Menwith Hill in den North York Moors/England weitergeleitet und über Satellit in das strategische Zentrum Fort Meade im US-Bundesstaat Maryland gesendet. Eine kleinere Station befindet sich im bayrischen Bad Aibling.
Die Rechtslage in Österreich
Nach derzeit in Österreich gültigem Recht ist diese Form der Überwachung verboten. Trotzdem finden die Enfopol-Empfehlungen bereits Eingang. In den Beilagen zum stenographischen Protokoll des Nationalrates der Gesetzesvorlage zu ,,Lauschangriff und Rasterfahndung\" steht: ,,Durch die vorgeschlagene Ergänzung des Fernmeldegesetzes 1993 soll auch der Entschließung des Rates vom 17. Jänner 1995 über die Anforderungen der gesetzlich ermächtigten Behörden im Hinblick auf die rechtmäßige Überwachung des Fernmeldeverkehrs (Enfopol 150) entsprochen werden.\" Seiten später heißt es: ,,...Im Vordergrund steht nicht so sehr der Nachweis der Schuld des Täters einer individuellen strafbaren Handlung, sondern die Vorsorge für die Verfolgung zukünftiger Straftaten, somit Strafverfolgung im weiteren Sinn (antizipierte Strafverfolgung)...\".
Die Wurzeln dieser geheim- und nachrichtendienstlichen Praxis stammen aus der Zeit des Kalten Krieges. Die Pläne zur globalen Überwachung entstanden 1991 im Rahmen einer TREVI-Konferenz der EG-Minister und wurden im November 1993 in Madrid konkretisiert. Die EU-FBI-Initiative kam zum Ergebnis, daß die klassische Kontrolle traditioneller Kommunikationssysteme mit der Liberalisierung der Telekommunikation nicht mehr möglich sei. Daraus ergab sich die Notwendigkeit der Verankerung von Abhörmethoden und -techniken in die Grundgesetze jener Länder, in welchen die Telekommunikation liberalisiert wird, der Verpflichtung für private Kommunikationsanbieter, ihre Systeme für uneingeschränkte Abhörmaßnahmen zu adaptieren, einer Sicherstellung, daß Telefonanbieter immer und jederzeit mit Polizei und Staatspolizei (internal security) kooperieren, der Weiterentwicklung jener Technologien, die das Abhören von jedem Punkt der Welt aus ermöglichen, und so viele Länder wie möglich zur Unterzeichnung dieser Vereinbarungen zu bewegen. Länder, die nicht bereit sind diese Bedingungen zu akzeptieren, werden gegen ihren Willen überwacht, da die Abhörtechnik bereits in den ausgelieferten Kommunikationssystemen installiert ist (z.B.: ISDN). Auf diese Fakten weist ein Statewatch-Bericht hin. (https://www.poptel.org.uk/statewatch/).
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