Bauarbeiter erhalten für geleistete Arbeitsstunden innerhalb der tariflichen Arbeitszeit zwischen dem 15. Dezember und dem letzten Kalendertag des Monats Februar (Förderungszeit) je zwei DM Wintergeld zum Ausgleich für witterungsbedingte Erschwernisse.
Wintergeld in Höhe von zwei DM wird auch für die in der Schlechtwetterzeit ausgefallenen Arbeitsstunden als Zuschuß zu der Winterausfallgeld-Vorausleistung gewährt. Es soll den Einkommensverlust der Bauarbeiter bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen mindern.
Gesetze
Die rechtlichen Grundlagen findet man im Arbeitsförderungsgesetz (AFG).
Die Durchführung übernimmt die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg mit den zugehörigen Landesarbeits-ämtern, Arbeitsämtern und sonstigen Dienststellen. Die Bundesanstalt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
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