Grundsätzlich gilt, dass die Staaten innerhalb der Grenzen eine exklusive Hoheitsgewalt ausüben. Aufgrund der zunehmenden Nutzung von Ressourcen und der Verteilungsproblematik einerseits und internationalen Umweltschutzbestrebungen andererseits werden jedoch zahlreiche Regelungen nötig, die in dieses Prinzip eingreifen müssen.
Gegenstand internationaler Nutzungen sind Gewässer, Eisenbahnen und Straßen, Kabel und Rohrleitungen, die Luftfahrt und der Fernmeldeverkehr sowie der Weltraum.
Im internationalen Umweltrecht gilt das Prinzip der beschränkten territorialen Souveränität, d.h. grenzüberschreitende Umweltbeeinträchtigungen sind grundsätzlich unzulässig. Tatsächlich kommen aber Beschränkungen der territorialen Unversehrtheit häufig vor, da grenzüberschreitende Wirkungen von Emissionen heute kaum vermieden werden können. Daher bestehen gegenseitige Informations- und Konsultationspflichten. Weiters hat ein durch grenzüberschreitende Umweltbeeinträchtigungen betroffener Staat Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche.
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