Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Kleinbetragsrechnungen


1. Finanz
2. Reform

Rechnungen, deren Gesamtbetrag (Entgelt und Umsatzsteuer) S 2.000,- nicht übersteigt, können vereinfacht ausgestellt werden (Kleinbetragsrechnungen).
Name und Anschrift des Kunden brauchen nicht genannt zu werden;
das Entgelt und die Umsatzsteuer können in einer Summe ausgewiesen werden. In diesem Fall muß allerdings der Steuersatz in der Rechnung angegeben werden.

Anmerkung:
Auf Rechnungen an den Letztverbraucher muß die Umsatzsteuer auch dann nicht offen ausgewiesen werden, wenn der Gesamtbetrag S 2.000,- übersteigt.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator GRÜNE
indicator Umstrukturierungsbeihilfen:
indicator Gefangenentransport
indicator Die Gmbh
indicator Bundesamt für Verfassungsschutz
indicator Die Sperrklausel
indicator Zahlung mit Smartcards (Geldkarte)
indicator UNMIH
indicator Koordinationsinstrumente
indicator Aufbauphase (1949 - 55)


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution