Rechnungen, deren Gesamtbetrag (Entgelt und Umsatzsteuer) S 2.000,- nicht übersteigt, können vereinfacht ausgestellt werden (Kleinbetragsrechnungen).
Name und Anschrift des Kunden brauchen nicht genannt zu werden;
das Entgelt und die Umsatzsteuer können in einer Summe ausgewiesen werden. In diesem Fall muß allerdings der Steuersatz in der Rechnung angegeben werden.
Anmerkung:
Auf Rechnungen an den Letztverbraucher muß die Umsatzsteuer auch dann nicht offen ausgewiesen werden, wenn der Gesamtbetrag S 2.000,- übersteigt.
|