Freiwillige heißen Koalitionen, gesetzliche Kammern.
Koalitionen:
* Gegnerfrei: Sozialer Gegenspieler kann nicht Mitglied sein
* Gegnerunabhängig: Sozialer Gegenspieler hat keinen Einfluss
Grundlage der Koalitionen ist das in Art 12 StGG 1867 und Art 11 MRK verankerte Koalitionsrecht. Wg positiver Koalitionsfreiheit darf man einer Koalition beitreten, wg negativer (AntiterrorG 1930) nicht beitreten oder wieder austreten.
* StGG: Weiterer Gesetzesvorbehalt; Staatsbürgerrecht.
* MRK: Engerer Gesetzesvorbehalt, dh der Gesetzgeber kann das Grundrecht stärker einschränken. Erfasst wird auch negative Koalitionsfreiheit. MRK statuiert ausdrücklich ein Recht auf Gewerkschaftsbildung.
MRK und StGG sind Grundrechte, die keine unmittelbare Drittwirkung haben, aber mittelbare, dh zB gute Sitten ausgestalten. Unzulässig ist das closed shop Prinzip, bei dem nur Leute aufgenommen werden, die keiner Koalition angehören (so bei Stronach).
* AN-Seite: ÖGB. Verein iSd VereinsG. Aufgebaut in 13 Fachgewerkschaften (zB Metaller, Privatangestellte), denen man nach dem Industriegruppenprinzip angehört; dh entscheidend ist, in welcher Branche man tätig ist (Putzfrau bei VOEST Stahl ist in Metallergewerkschaft). Aufgabe ist Interessensvertretung der Mitglieder sowie Abschluss v KollV. Mitglieder sehr einflussreich, da sie in Personalunion mehrere Positionen bekleiden; zB Verzetnitsch auch Nationalratsabgeordneter.
* AG-Seite: zB Industriellenvereinigung
Kammern:
Aufbau:
* Ständische Kammern: ganzer Berufsstand (un- und selbständige Vertreter eines Standes) zusammengefasst
* Getrennte Kammern: Kammern für Selbständige und Unselbständige
Entstehen durch eigene Gesetze und Hoheitsakt, sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Es besteht Pflichtmitgliedschaft und Umlagenhoheit, dh Beiträge können v Kammern selbst festgesetzt werden.
* Wirtschaftskammer (Handelskammer): Grundlage ist HandelskammerG. Ex-lege-Mitgliedschaft durch Erhalt der Gewerbeberechtigung. Aufbau in Bundes- und Landeskammern, welche in Sektionen geteilt sind; jede Sektion ist auf Bundesebene in Fachverbände, auf Landesebene in Fachgruppen geteilt. Jeder dieser Teile außer der Sektionen ist jur Person.
* Arbeiterkammer: Grundlage ist ArbeiterkammerG. Alle AN sind Mitglied außer leitende Angestellte, die maßgeblichen Einfluss auf Führung des Unternehmens haben. Ziel ist Interessenvertretung sowie kostenintensive Tätigkeiten (Rechtsberatung usw).
* Landeswirtschaftskammer
* Kammern der freien Berufe: zB Anwaltskammer
Sozialpartnerschaft: Regierung und Interessensvertretungen (gesetzliche und freiwillige) treten zusammen und treffen gentelman agreements, die nicht einklagbar sind. Dadurch werden Arbeitskämpfe verhindert.
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