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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Begriffserklärung fusion / firmenzusammenschluß


1. Finanz
2. Reform

. Ein Unternehmenszusammenschluß ist eine freiwillige Vereinigung von zwei oder mehreren selbständigen Unternehmen zu einer rechtlichen (erst zum Zeitpunkt der Fusion) und wirtschaftlichen Einheit (durch die Bildung eines Konzern begründet - Vollfusion). Dabei ist eine Gleichberechtigung beider Unternehmen oder eine Unterordnung eines der beiden Unternehmungen möglich. . Als Zusammenschluß gelten: - Verschmelzung mit anderen Unternehmen - Erwerb des Vermögens anderer Unternehmen - Erwerb des Eigentums an Betriebsstätten anderer Unternehmen - Betriebsüberlassungsverträge und Betriebsführungsverträge - Erwerb von Anteilsrechten jeder Art an anderen Unternehmen. . Bei der Verschmelzung unterscheiden wir verschiedene Formen. Eine Möglichkeit wäre die horizontale Verschmelzung, bei der Unternehmen mit gleicher Leistungserstellung (z.B.

     Hersteller gleicher Produkte) fusionieren. Bei der vertikalen Verschmelzung verbinden sich Unternehmen unterschiedlicher (vorgelagerter oder nachgelagerter) Stufen der Leistungserstellung (z.B. Hersteller und Zulieferer für ein Hauptprodukt). Mischformen (Viag/Veba) der horizontalen und vertikalen Verschmelzung sind natürlich ebenso möglich.

 
 

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